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Teilnahmebedingungen

Relaunch Travel Award

1. Allgemeines

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Veranstalter des Wettbewerbs sind:

Framen GmbH mit Sitz in der Charlottenstraße 80, 10117 Berlin und 

expipoint GmbH i.G., Schachtstr. 8, 64293 Darmstadt Germany



Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie Ihr Video direkt auf die folgende Plattform hochladen:

 

https://framen.io/travelaward

 

Die maximale Anzahl von Wettbewerbsbeiträgen pro Unternehmen beträgt 1 Video.

 

Das Video muss mindestens 10 Sekunden und maximal 60 Sekunden lang sein. Längere Videos können zwar eingereicht werden, die Veranstalter behalten sich aber vor, diese zu kürzen.

 

Zu gewinnen gibt es:

 

1. Platz: DOOH-Kampagne im Wert von 50.000 Euro auf Framen auf von Framen ausgewählten Bildschirmen und Orten sowie mit von Framen ausgewählter Dauer. Preis wird von Framen bereitgestellt. 

 

2. Platz: DOOH-Kampagne im Wert von 30.000 EUR auf Framen auf von Framen ausgewählten Bildschirmen und Orten sowie mit von Framen ausgewählter Dauer. Preis wird von Framen bereitgestellt.

 

3. Platz: B2B-Budget im Wert von 20.000 EUR auf Expipoint, zur Teilnahme an Online-Reise- und Networking-Events. Preis wird von Expipoint bereitgestellt.

 

Zeitraum des Wettbewerbs ist der 10. Mai 2021 bis zum 31. Mai 2021.

 

Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2021 (Mitternacht). Die Teilnahme ist kostenlos und nur ein Mal pro Unternehmen möglich.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen der Reisebranche oder der Freizeitindustrie, wobei die Veranstalter im Zweifel das Recht haben, Unternehmen und Verbände nicht zum Wettbewerb zuzulassen, wenn Zweifel an der Branchenzughörigkeit bestehen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist ausschließlich das teilnehmende Unternehmen verantwortlich. Mitarbeiter der Veranstalter oder Personen die mit der Durchführung des Wettbewerbs betraut sind und deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Personen, die falsche Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt. Die Veranstalter behalten sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen das Recht vor, Unternehmen vom Wettbewerb auszuschließen und Preise nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

Eine Jury aus 6 Reise- und Medienexperten wird die eingesandten Videos nach folgenden Kriterien bewerten:

 

– Videoqualität

– Kreativität

– Relevanz für den deutschen Markt

– Eignung für die Kanäle, auf denen die Videos beworben werden sollen



Nach Beendigung des Wettbewerbs wird der Gewinner per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

Die Abwicklung der Preisübergabe erfolgt im direkten Kontakt zwischen Gewinner und jeweiligen Preissponsor.

Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen nach der Preisbenachrichtigung bei den Veranstaltern zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Preis. In diesem Fall gewinnt ein anderer Teilnehmer.

 

Eine Barauszahlung des Preises oder ein Preisersatz ist nicht möglich. Der Preisanspruch kann nicht abgetreten werden.

 

2. Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte

Im Rahmen des Wettbewerbs werden die Teilnehmenden dazu aufgerufen, Inhalte hochzuladen und/oder zu versenden. Mit dem Hochladen und dem Versenden an die Veranstalter erklärt der Teilnehmende, dass es sich um von ihm selbst geschaffene Inhalte handelt und er sämtliche Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt sowie berechtigt ist, die Inhalte bzw. die erforderlichen Rechte daran zum Zwecke der Nutzung und Verwertung den Veranstaltern einzuräumen. Der Teilnehmende stellt die Veranstalter von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund der Verwertung und Nutzung der Inhalte erheben.

Mit dem Hochladen und/oder dem Versenden der Inhalte an die Veranstalter räumt der Teilnehmende unabhängig davon, ob er am Ende gewinnt, den Veranstaltern das Recht ein, die hochgeladenen Inhalte und den Unternehmensnamen zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung sowie Werbung zu verarbeiten und zu nutzen. Der Gewinner räumt dieses Recht zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, d.h. nicht begrenzt auf Werbung für diese Kampagne oder auf ein bestimmtes Medium ein.

Im Einzelnen werden folgende Rechte eingeräumt:

– das Printrecht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden in Druckerzeugnissen aller Art zu veröffentlichen sowie in beliebiger Auflage und Stückzahl zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere in Zeitungen, Zeitschriften, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Büchern (z.B. Artikelsammlungen);

– das Multimedia-Recht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen in elektronischen Speichermedien aller Art (einschließlich interaktiver Ausgaben) zu vervielfältigen und zu verbreiten;

– das Online-Recht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden einem beschränkten oder unbeschränkten Empfängerkreis mittels digitaler Übertragungstechniken aller Art drahtlos oder drahtgebunden derart zur Verfügung zu stellen, dass er von Dritten von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zur Wiedergabe mittels stationärer oder mobiler Endgeräte aller Art (z.B. PCs, Smartphones, Tablets, TV-Geräte, E-Reader) individuell oder gesammelt abgerufen und auf andere Weise genutzt (z.B. gespeichert, weitergesendet oder ausgedruckt) werden kann. Die Nutzungsrechte beziehen sich insbesondere auf Tele- und Mediendienste, internetbasierte Vertriebsplattformen, Mobilfunk-gestützte Dienste, Intranet, Extranet, elektronische Presse, SMS, MMS, Apps (unabhängig vom Betriebssystem), Abo-Dienste, Podcasts, E-Paper und E-Books, Newsfeeds, Newsticker, RSS, Newsletter, Push- und Pull-Dienste, Twitter-Dienste, soziale Netzwerke (z.B. Facebook-Fanpages und sog. Social Plug-ins samt der Befugnis, Dritten zu gestatten, den Content zu teilen und zu empfehlen) und elektronische Pressespiegel;

– das Datenbank- und Archivrecht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen als Teil elektronischer und analoger Datenbanken gemeinsam mit anderen Werken zu archivieren und Dritten mit der Möglichkeit der Wiedergabe, des Downloads, des Weitersendens und des Ausdrucks unabhängig vom Format (z.B. als PDF, TIFF, HTML, Print) zugänglich zu machen;

– das Senderecht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden durch analoge oder digitale Sendungen aller Art, z.B. Ton- und Fernsehrundfunk, unabhängig vom Übertragungsweg (z.B. terrestrisch, Kabel, Satellit und Internet) und der Form (z.B. Videotext, TV-Feeds, TV-Apps, Liveticker und interaktives Fernsehen) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eingeschlossen ist das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden über sog. Closed Circuit TV oder andere technische Verfahren einem beschränkten Empfängerkreis zugänglich zu machen, z.B. in Wartezimmern, Hotels, Flugzeugen, Bahnhöfen oder an öffentlichen Plätzen;

– das Werberecht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden in Medien aller Art (z.B. Print, Online, App, Mobil und TV) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden sowie in Werbung und Werbemitteln aller Art, z.B.: Anzeigen, Annoncen, Beilagen, Sonderveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Prospekten, Katalogen, Büchern, Geschäftsbriefen, Informationen an Geschäftspartner, Mailings, Plakaten, Flyern, Aufstellern, Bannern, Roll-Ups, elektronischen Bannern, Skyscrapern, Popups, Kino-, Video-, DVD-, Fernseh- und Hörfunkspots, In Game-Advertising sowie auf Messen, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen, Festivals und bei Wettbewerben;

– kommerzielle Auswertung durch Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Merchandising)

– das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts unter Verwendung analoger oder digitaler Techniken umzugestalten, zu kürzen (z.B. in Form von Abstracts), zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Werken zu verbinden, zu übersetzen, zu vergrößern oder zu verkleinern, mit Wasserzeichen zu versehen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten;

– das Vervielfältigungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte und den Namen des Teilnehmenden im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Trägern – digital oder analog zu vervielfältigen, z.B. auf Papier, CDs, DVDs, USB-Sticks, Festplatten oder auf Servern.

– Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung; Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte in dem in dieser Vereinbarung festgelegten Umfang.

Die Eigentümer des Videos werden kontaktiert, bevor das Video von Framen veröffentlicht wirdSobald die Videos so modifiziert sind, dass sie auf die Bildschirme passen, auf denen die Kampagne laufen soll, wird der Eigentümer des Videos zur Genehmigung kontaktiert.
Der Videoeigentümer hat 48 Stunden Zeit, die Änderungen zu genehmigen oder nicht. (hinzugefügt am 18. Mai 2021)

Ein Anspruch auf Veröffentlichung der vom Teilnehmer eingereichten Inhalte besteht nicht.

3. Sonstiges

Die Veranstalter behalten sich nach Maßgabe der folgenden Gründe vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, können die Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Datenschutzhinweis

Verantwortlich gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen des Wettbewerbs erfolgende Datenverarbeitung sind die Veranstalter.

Die Veranstalter verarbeiten die in Rahmen der Teilnahme übermittelten personenbezogenen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs und der Gewinnabwicklung nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

Soweit die vom Teilnehmer übermittelten Daten für das Wettbewerb oder die weitere mediale Auswertung nicht mehr benötigt werden und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gelöscht.

Sie haben im Hinblick auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO. Zudem haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen der Veranstalter unter https://framen.io/en/policy/ und https://www.expipoint.com/wp-content/uploads/2020/03/Datenschutzerk%C3%A4rung.pdf.

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